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Lautersheim

49.5833, 8.1

Flugbetriebsordnung Aus Vogelschutzgründen ist das Gelände in der Zeit zwischen 15. März und dem 15. Juli gesperrt. Gastflieger dürfen nur nach Einweisung durch ein Vereinsmitglied fliegen Der Flugbetrieb dürfen frühestens zwei Stunden nach Sonnenaufgang aufgenommen werden. Die Anzahl der Piloten, die gleichzeitig in der Luft sein düfen, ist auf 5 Personen beschränkt. Der Anmarsch zum Fluggelände darf nur zu Fuß erfolgen (5. min Laufzeit). Kraftfahrzeuge sind am Ortsrand von Lautersheim abzustellen. Dabei dürfen die Zufahrten zu den landwirtschaftlichen Wegen nicht blockiert werden. Außenlandungen sind dringend zu vermeiden. Bitte immer möglichst auf dem Feldweg unterhalb der Schneise landen.


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